Schwarm-Hotline

Sie haben einen Bienenschwarm in ihrem Garten oder an einem Baum entdeckt und kein Imker weit und breit. Dann rufen sie unsere SCHWARM-HOTLINE an.
Wir sind in Buchloe und Umgebung täglich in den Monaten April bis Mitte Juli
untertags erreichbar unter
Info zum Bienenschwarm im öffentlichen Raum
Gerne holen wir Schwärme der beispielsweise in einem Baum am Wegesrand hängt oder sich in einer Hecke niedergelassen hat.
Wir versuchen zuerst uns bekannte Imker in der Nähe des sich niedergelassenen Schwarms zu informieren.
Grundsätzlich gilt, dass der Schwarm von seinem Eigentümer nicht verfolgt wird und er nicht versucht, den Schwarm zu fangen.
Dazu existiert sogar ein Paragraph im Bürgerlichen Gesetzbuch:
§ 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt
oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.
Unsere Möglichkeiten
Wir können Schwärme bis zu einer Höhe von ca. 2m einfangen.
Dabei ’schlagen‘ wir den Schwarm in eine Schwarmfangbox und versuchen dabei vor allem die Königin zu fangen. Die Box lassen wir dann bis zum Abend vor Ort stehen um allen Bienen zu ermöglichen zum Schwarm zurück zu kehren.
Was geschieht mit Schwärmen
Gefangene Schwärme verbleiben in erster Linie beim Imker, der den Schwarm schöpft. Darüber hinaus bieten wir kostenlos Schwärme Mitgliedern in unserem Verein an.
Wichtiger Hinweis: Wir entfernen keine Wespennester
Wespen wie auch Hornissen und ihre Nester stehen in Deutschland unter gesetzlichem Naturschutz gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Das Zerstören, Beschädigen oder Entfernen von Nestern ist daher grundsätzlich verboten.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir keine Wespennester entfernen.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir keine Wespennester entfernen. Bei einem Wespennest in unmittelbarer Nähe zu Ihrem Wohnbereich wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Ostallgäu – Beratung bei Hornissen und Wespen im Wohnbereich.
Das Landratsamt – Untere Naturschutzbehörde kann in begründeten Ausnahmefällen eine Befreiung vom gesetzlichen Schutz erteilen.
So erkennen Sie den Unterschied

Wespe – Auf dem Foto ist eine Gemeine Wespe (Vespula vulgaris) von der Seite zu sehen. Gut erkennbar sind das leuchtend gelb-schwarz gemusterte Hinterleib, die schlanke Wespentaille sowie der glatte, kaum behaarte Körper. Die Beine sind gelb-orange gefärbt. Wespen sammeln keinen Pollen und sind häufig an Süßspeisen oder Fleisch anzutreffen.

Honigbiene – Das Foto zeigt eine Honigbiene (Apis mellifera) ebenfalls in der Seitenansicht. Im Vergleich zur Wespe wirkt sie deutlich „pelziger“: Der gesamte Körper ist dicht goldbraun behaart, die Beinchen sind dunkel und kräftig gebaut, um Pollen zu transportieren. Das Muster ist erdiger und weniger kontrastreich als bei der Wespe.
Hornissen
Informationen zu Hornissen finden sie hier